Herzlich willkommen in der Schulgemeinschaft der Realschule Uetze !
Wir wünschen uns eine erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohle Ihrer Kinder unserer Schülerinnen und Schüler
Sie entwickelt sich in einem Rahmen von
* Rechten
* Regeln
* Pflichten
Rechte der Erziehungsberechtigten
Recht auf Information
Über den Unterricht
– Inhalte
– Methoden
– Leistungsbewertung
Über Ihr Kind
– die Entwicklung
– den Lernstand
– Möglichkeiten der Förderung
Wo erhalten Sie diese Informationen?
Über den Unterricht
– Auf den Elternabenden
Über Ihr Kind
– Auf dem Elternsprechtag einmal jährlich
– In Gesprächen, die Sie vorher
mit Fachlehrkraft oder
Klassenlehrer vereinbart haben
– Evtl. auch telefonisch
Mitspracherechte der Erziehungsberechtigten
• Klassenelternrat
• Schulelternrat
• Klassenkonferenzen
• Versetzungskonferenzen
• Mitgestaltung über den Förderverein
Regeln
Schulvereinbarung und Schulordnung
Harmonisches Zusammenleben gewährleistet optimale Lernbedingungen
Konsequenzen bei Übertretungen
Regeln zu den Hausaufgaben
Dienen der Übung, Sicherung und Anwendung im Unterricht erworbener Kenntnisse
Können auch Unterricht vorbereiten
Fördern die selbstständige Auseinandersetzung mit Themen
• Jahrgang 5 – 6: 1 Stunde
• Jahrgang 7 - 10: 2 Stunden
• Zu Montag werden Hausaufgaben erteilt
Regeln den Sportunterricht betreffend
• Sportkleidung, auch Schuhwerk
• Kein Schmuck, keine Ohrringe
• Piercings
• keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Handy / Discman
Regeln Klassenarbeiten:
– Langzeitfächer: 5 – 7 im
Schuljahr
– Kurzzeitfächer: 2 im Schuljahr
– Bei epochal unterrichteten
Fächern: 1-2
Regeln zur Versetzung
Versetzung in den nächsthöheren Jahrgang
• Wenn die Leistungen in allen Fächern mindestens „ausreichend“ sind
• Mangelhafte Leistungen in einem Fach bedürfen bei ausreichenden Leistungen in allen anderen Fächern keines Ausgleichs
Pflichten der Erziehungsberechtigten
Ausstattung mit Unterrichtsmaterialien
• Lernplaner
• Bücher / andere Arbeitsmaterialien
• Papier- und Kopiergeld
• 5. Jahrgang: € 7,--
• 6. – 10. Jahrgang: € 8,--
Pflichten der Erziehungsberechtigten
• Entschuldigung bei Krankheit
– Wie Sie es von Ihrem Arbeitsplatz kennen:
• Morgens kurzer Anruf in der Schule
• Spätestens am 3. Tag eine schriftliche Entschuldigung mit Begründung
• Entschuldigung vor und nach den Ferien
– Nur auf Antrag bei der Schulleitung
• Bei unentschuldigtem Fehlen wird in der Regel in den versäumten Stunden eine 6 notiert.
Geben und Nehmen zum Wohl des Kindes
Erziehungsberechtigte
• übernehmen die Verantwortung für die Begleitung und Unterstützung zuhause
• Arbeiten an der Gestaltung der Schule und des Schullebens mit
Die Lehrkräfte der Realschule Uetze
• informieren durch den Lernplaner u. Elternabende
• beraten telefonisch oder in vereinbarten Sprechzeiten
• fördern zusätzlich im 2. Hj eine Förderstunde
• erziehen im Rahmen der Möglichkeiten
Realschule Uetze: Eine Schule mit Profil !









