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Satzung

Impressum

Herzlich willkommen in der Schulgemeinschaft der Realschule Uetze !

Wir wünschen uns eine erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohle Ihrer Kinder unserer Schülerinnen und Schüler



Sie entwickelt sich in einem Rahmen von

* Rechten
* Regeln
* Pflichten

Rechte der Erziehungsberechtigten

Recht auf Information

Über den Unterricht

– Inhalte

– Methoden

– Leistungsbewertung

Über Ihr Kind

– die Entwicklung

– den Lernstand

– Möglichkeiten der Förderung

Wo erhalten Sie diese Informationen?

Über den Unterricht

– Auf den Elternabenden

Über Ihr Kind

– Auf dem Elternsprechtag einmal jährlich

– In Gesprächen, die Sie vorher
mit Fachlehrkraft oder
Klassenlehrer vereinbart haben

– Evtl. auch telefonisch

Mitspracherechte der Erziehungsberechtigten

• Klassenelternrat
• Schulelternrat
• Klassenkonferenzen
• Versetzungskonferenzen
• Mitgestaltung über den Förderverein

Regeln

Schulvereinbarung und Schulordnung

Harmonisches Zusammenleben gewährleistet optimale Lernbedingungen

Konsequenzen bei Übertretungen

Regeln zu den Hausaufgaben

Dienen der Übung, Sicherung und Anwendung im Unterricht erworbener Kenntnisse

Können auch Unterricht vorbereiten

Fördern die selbstständige Auseinandersetzung mit Themen
• Jahrgang 5 – 6: 1 Stunde

• Jahrgang 7 - 10: 2 Stunden

• Zu Montag werden Hausaufgaben erteilt

Regeln den Sportunterricht betreffend

• Sportkleidung, auch Schuhwerk

• Kein Schmuck, keine Ohrringe

• Piercings

• keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Handy / Discman

Regeln Klassenarbeiten:

– Langzeitfächer: 5 – 7 im
Schuljahr

– Kurzzeitfächer: 2 im Schuljahr

– Bei epochal unterrichteten
Fächern: 1-2

Regeln zur Versetzung

Versetzung in den nächsthöheren Jahrgang

• Wenn die Leistungen in allen Fächern mindestens „ausreichend“ sind

• Mangelhafte Leistungen in einem Fach bedürfen bei ausreichenden Leistungen in allen anderen Fächern keines Ausgleichs

Pflichten der Erziehungsberechtigten

Ausstattung mit Unterrichtsmaterialien

• Lernplaner

• Bücher / andere Arbeitsmaterialien

• Papier- und Kopiergeld

• 5. Jahrgang: € 7,--

• 6. – 10. Jahrgang: € 8,--

Pflichten der Erziehungsberechtigten

• Entschuldigung bei Krankheit

– Wie Sie es von Ihrem Arbeitsplatz kennen:

• Morgens kurzer Anruf in der Schule

• Spätestens am 3. Tag eine schriftliche Entschuldigung mit Begründung

• Entschuldigung vor und nach den Ferien

– Nur auf Antrag bei der Schulleitung

• Bei unentschuldigtem Fehlen wird in der Regel in den versäumten Stunden eine 6 notiert.

Geben und Nehmen zum Wohl des Kindes

Erziehungsberechtigte

• übernehmen die Verantwortung für die Begleitung und Unterstützung zuhause

• Arbeiten an der Gestaltung der Schule und des Schullebens mit

Die Lehrkräfte der Realschule Uetze

• informieren durch den Lernplaner u. Elternabende

• beraten telefonisch oder in vereinbarten Sprechzeiten

• fördern zusätzlich im 2. Hj eine Förderstunde

• erziehen im Rahmen der Möglichkeiten
Realschule Uetze: Eine Schule mit Profil !


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