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Bei Verstößen gegen die Schulordnung werden die Eltern schriftlich darüber informiert, mit der Bitte den Empfang durch Unterschrift zu bestätigen.

Folgende Auszüge aus den Schreiben zeigen die Maßnahmen, die je nach Zahl der Wiederholungen ergriffen werden:



Ihr Sohn / Ihre Tochter hat am gegen § 62, Satz 2, des Nds. Schulgesetzes sowie gegen die Hausordnung der Realschule Uetze verstoßen, indem er / sie



* das Schulgrundstück unerlaubt verlassen und sich dadurch der Aufsicht entzogen hat, evtl. auftretende Schäden sind durch keine Unfallversicherung abgedeckt.
* geraucht hat
* unentschuldigt dem Unterricht ferngeblieben ist
* folgenden verbotenen Gegenstand bei sich trug : ................

Beim 1. bis 2. Mal:

Gem. Schulverwaltungsblatt Seite 286/83 wird Ihr Sohn / Ihre Tochter außerhalb seiner / ihrer im Stundenplan festgelegten Unterrichtszeit besondere schulische Arbeitsstunden unter Aufsicht erledigen.

Beim 3. Mal :

Verstößt Ihr Kind ein weiteres Mal gegen die Hausordnung werden wir Sie anrufen und auffordern, Ihr Kind von der Schule abzuholen. Evtl. versäumte Klassenarbeiten sind damit als 6 zubewerten. Können Sie Ihr Kind nicht abholen, müssen die Kinder mit dem Bus nach Hause Fahren, die Eltern werden telefonisch informiert. Diese Regelung gilt ab Klasse 7.

…Gem. Schulverwaltungsblatt Seite 286/83 wird Ihr Sohn / Ihre Tochter außerhalb seiner / ihrer im Stundenplan festgelegten Unterrichtszeit besondere schulische Arbeitsstunden unter Aufsicht erledigen.

Beim 4. Mal:

Verstößt Ihr Kind ein weiteres Mal gegen die Hausordnung müssen Sie damit rechnen, dass in Absprache mit dem Klassenlehrer und der Klassenkonferenz ein Ausschuss von Schulveranstaltungen erfolgen wird, da die Lehrkraft sich nicht darauf verlassen kann, dass Abmachungen und Regeln beachtet werden.

Sollte Ihr Kind sich weitere Übertretungen zu Schulden kommen lassen, wird die Note des Sozialverhaltens im Zeugnis um eine Stufe gesenkt. Bei weiteren Übertretungen erfolgt jeweils eine weitere Absenkungen der Sozialverhaltensbemerkung im Zeugnis. Alle Maßnahmen werden in der Schülerakte festgehalten.

…Gem. Schulverwaltungsblatt Seite 286/83 wird Ihr Sohn / Ihre Tochter außerhalb seiner / ihrer im Stundenplan festgelegten Unterrichtszeit besondere schulische Arbeitsstunden unter Aufsicht erledigen.


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